Rechtsanwalt Matthias Meister

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht - Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsschwerpunkte befinden sich vor allem in den nachfolgenden Bereichen:

 

 Allgemeines Zivilrecht/ Vertragsrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien.

Ich prüfe gründlich Ihren Vertrag, berate und helfe bei Auseinandersetzungen, die sich aus Verträgen aller Art ergeben. Darüber hinaus gestalte ich für Sie gerne auch  individuelle und auf den Einzelfall zugeschnittene Vertragswerke, z.B. Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, AGBs, Darlehensverträge, Erbverträge, Eheverträge, Kaufverträge oder Mietverträge.

Wenn Ihnen von der "Gegenseite" die Unterzeichnung eines solchen Vertrages angeboten wird und Sie sich vor der Unterschrift unsicher fühlen, prüfe ich für Sie gewissenhaft das häufig innewohnende rechtliche Risiko und weise auf etwaige Fallstricke hin, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

 

Arbeitsrecht

Bereits beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses werden häufig Fehler gemacht, die teilweise enorme wirtschaftliche Folgen während des Bestehens oder nach der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses haben können. Ich berate Sie daher bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Besonders wichtig ist die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Vor allem wegen sehr kurzen Fristen im Arbeitsrecht ist hier ein schnelles Handeln angezeigt, damit Ansprüche und Rechte erfolgversprechend geltend gemacht werden können.

Darüber hinaus sind bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelmäßig sozial- und steuerrechtliche Gesichtspunkte zu beachten, welche häufig große wirtschaftliche Bedeutung haben. 

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war, dass ich besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen musste. Solche liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

 

Erbrecht

Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung von Testamenten, die Ihnen helfen, Ihren letzten Willen juristisch korrekt zu formulieren und somit Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern. Erforderlichenfalls regele ich bereits entstandene Streitigkeiten unter Erben.

Nach einem Erbfall kläre ich auch, ob eine Annahme oder Ausschlagung des Nachlasses für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Verkehrsrecht

Im Falle eines Verkehrsunfalles vertrete ich Sie z.B. bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Versicherung. Dies ist insbesondere wichtig, da nur durch die Kenntnis der Rechtslage und der Rechtsprechung eine vollständige Durchsetzung aller Ansprüche (z.B. auch Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale, Ersatz von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld) möglich ist. Versicherungen werden niemals freiwillig mehr zahlen, als sie unbedingt müssen. Sie können aber Ansprüche haben, von denen Sie im Moment  nichts wissen. 

Im Übrigen ist es so, dass die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten bei einem für Sie unverschuldeten Unfall tragen muss! Sie haben also nichts zu verlieren! Ich prüfe gerne, welche Ansprüche Sie bei der Gegenseite noch geltend machen können!

 

Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen und stehe Ihnen auch bei der Durchführung von Scheidungsverfahren zur Verfügung.


Weitere Rechtsgebiete

Haben Sie ein Anliegen in einem anderen Rechtsgebiet, so zögern Sie nicht, sich hier  mit mir in Verbindung zu setzen. Sofern ich das entsprechende Gebiet nicht bearbeite, kann ich Ihnen auf jeden Fall gerne einen fachkundigen Kollegen empfehlen, damit Ihre Angelegenheit bestmöglich betreut wird.